EINE TAGESPFLEGE BENÖTIGT EINE VIELZAHL an Mitarbeitenden mit unterschiedlicher Fachkompetenz. Anders als in der vollstationären Pflege gilt die Personalmindestverordnung nur in Teilen bzw. ist für die Tagespflege nicht relevant. Überwiegend handelt es sich hierbei um Mindestanforderungen oder Empfehlungen.
Download Datei "Passendes Personal für Tagespflegeeinrichtungen pdf.pdf"